Geschäftsbedingungen
1. Allgemein
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beschreiben die allgemeinen Bestimmungen für die Durchführung der Fahrausbildung Kategorie B, die damit verbundenen Maßnahmen der Fahrschule und die CBR/BNOR-Praxisprüfungen. Sie gelten für die im Unterrichtsvertrag genannte Fahrschule, nachfolgend als 'Fahrschule' bezeichnet.
2. Fahrausbildung
Fahrstunden werden gegeben von
- qualifizierten Fahrlehrer(n)
- mit einer Mindestdauer von 60 Minuten
- für Schüler, die zum Fahren berechtigt sind
- für Schüler ab 16,5 Jahren
3. Verpflichtungen der Fahrschule
Die Fahrschule stellt sicher, dass:
- dem Schüler eine angemessene Fahrausbildung angeboten wird
- der Schüler so gut wie möglich auf die CBR/BNOR-Praxisprüfung vorbereitet wird
- wenn eine Einigung über die Anmeldung zur Praxisprüfung erreicht wird, diese innerhalb von 14 Tagen beim CBR eingereicht wird
- das Datum dem Schüler so schnell wie möglich mitgeteilt wird
4. Verpflichtungen des Schülers
Der Schüler muss:
- sich an das vereinbarte Datum, die Uhrzeit und den Ort für die Fahrstunde halten (der Fahrlehrer wird eine maximale Wartezeit von 15 Minuten ab Beginn der Fahrstunde einhalten)
- den vollen Unterrichtspreis zahlen, wenn die vereinbarte Fahrstunde ohne rechtzeitige Absage nicht erfüllt wird
- die vereinbarte Fahrstunde bei dringenden Gründen rechtzeitig absagen, indem er die Fahrschule mindestens 24 Stunden vor Beginn der Fahrstunde benachrichtigt
- bei verspäteter Absage den vollen Unterrichtspreis zahlen (wie in Punkt 4.2 beschrieben)
- alle Anweisungen des Fahrlehrers befolgen
- sicherstellen, dass er oder sie alle erforderlichen Dokumente für die Zwischenprüfung und die CBR/BNOR-Praxisprüfung hat
- für die Zahlung der Zwischenprüfung oder CBR/BNOR-Praxisprüfung an die Fahrschule sorgen, wenn Punkt 4.6 nicht erfüllt wird
5. Zahlung
- Fahrstundenpakete können in zwei im Voraus vereinbarten Raten bezahlt werden
- Schüler muss Einzelstunden vor dem Unterricht bar bezahlen
- Fahrschule kann Preise während der Unterrichtsvereinbarung nicht erhöhen
- Unbezahlte Beträge werden an das Inkassobüro weitergeleitet
- Fahrschule kann Unterricht bei Nichtzahlung aussetzen
- Banküberweisungen müssen den Namen des Schülers enthalten
6. Praxisprüfung / Zwischenprüfung
- Kosten für wetterbedingte Verschiebung gehen zu Lasten des Schülers
-
Der Schüler haftet nicht für Kosten für die Beantragung einer neuen praktischen Prüfung/TTT bei Verschiebung der praktischen Prüfung/TTT, wenn er die erste praktische Prüfung/TTT nicht ablegen kann, weil::
- Keine Kosten für Verschiebung wegen Krankheit mit ärztlichem Attest
- Keine Kosten für Verschiebung wegen Todesfall in der Familie
- Keine Kosten für Verschiebung wegen Fahrzeugausfall
7. Beendigung der Fahrausbildung
- Schüler kann Einzelstunden gemäß Abschnitt 4.3 stornieren
- Schüler kann Pakete aus medizinischen Gründen mit Attest stornieren
- Nicht-medizinische Stornierung erfordert gegenseitiges Einverständnis
8. Haftung
- Schüler haftet nicht für Schäden an Dritten während des Unterrichts
- Schule haftet nicht für vorsätzliche Schäden oder Substanzeinfluss
- Schule haftet nicht für Bußgelder, wenn Schüler nicht fahrberechtigt ist
9. Beschwerdeverfahren
- Streitigkeiten werden zunächst von der Fahrschule vermittelt
- Ungelöste Streitigkeiten werden an das Gericht verwiesen
- Für Ausbildungsverträge gilt niederländisches Recht
Eine Frage zu den Bedingungen?
Wenn etwas unklar ist, wenden Sie sich gerne an Durmus.